Unser Angebot
Geschützte Unterkunft
Das Frauenhaus bietet Platz für fünf Frauen und ihre Kinder.
Für jede Frau und ihre Kinder steht eine eigene Wohnung zur Verfügung. Die Wohnungen umfassen Schlafzimmer, Küche und Bad, sodass die Frauen sich und ihre Kinder eigenverantwortlich versorgen können.
Das Frauenhaus ist über den FrauenNOTRUF Innergebirg +43 (0)664/ 500 68 68 rund um die Uhr erreichbar.
Psychosoziale und juristische Beratung und Begleitung, sozialarbeiterische Unterstützung
Die Anliegen und Probleme, die Frauen an uns herantragen, beinhalten oft das erstmalige Ansprechen der erlebten Gewalt und den Wunsch nach Klärung ihrer momentanen Lebenssituation. Mit den Frauen gemeinsam erarbeiten wir konstruktive, sowie rechtliche Lösungsmöglichkeiten:
Aufklärung über Maßnahmen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes, Informationen zu Existenzsicherung, Abklärung der fremdenrechtlichen Gegebenheiten, Unterstützung bei Wohnungssuche und Anbindung an das Arbeitsmarktservice, Hilfestellung bei Trennung und Scheidung, Informationen zu Unterhalt, Obsorge und Aufteilung helfen Ihnen dabei, Zukunftsperspektiven zu entwickeln und zu realisieren.
Erweist es sich als erforderlich, bieten wir Frauen eine Begleitung zu Ämtern und Behörden, Polizei, Gerichten und anderen Institutionen an.
Ambulante Beratung und Begleitung
Frauen aus dem Bundesland Salzburg, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind, aber aus bestimmten Gründen nicht im Frauenhaus wohnen können oder wollen, haben die Möglichkeit, Beratung und Begleitung auch ambulant in Anspruch zu nehmen. Das ambulante Angebot umfasst Krisenintervention, psychosoziale und juristische Beratung, welche persönlich in einem geschützten Rahmen oder telefonisch stattfinden können.
Prozessbegleitung
Was ist Prozessbegleitung?
Psychosoziale Prozessbegleitung ist die Begleitung von Opfern von Gewalt durch ein Strafverfahren, vor allem durch Informationen über die Abläufe bei Polizei und Gericht von der Anzeige bis zum Ende des Verfahrens sowie Begleitung zu Terminen bei Polizei und Gericht.
Juristische Prozessbegleitung umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung durch eine Rechtsanwältin*einen Rechtsanwalt mit dem Ziel, die Rechte von Opfern zu wahren.
Die Kosten für Prozessbegleitung trägt das Bundesministerium für Justiz.
Wer hat Anspruch auf Prozessbegleitung?
Opfer von körperlicher, psychischer und/oder sexueller Gewalt erhalten Prozessbegleitung, wenn
- sie vom (Ex-) Mann/Lebensgefährten/Freund oder einer anderen Person misshandelt und verletzt worden sind
- sie gefährlich bedroht worden sind
- sie sexuelle Gewalt erlebt haben
- sie beharrlich verfolgt werden (Stalking)
- sie Angehörige eines Gewaltopfers sind, das an den Folgen der Tat gestorben ist
Bevor Sie sich zu einer Anzeige entschließen, ist es sinnvoll eine Beratung in Anspruch zu nehmen, denn eine Anzeige kann nicht zurückgezogen werden.
Nähere Informationen finden Sie auch unter www.justiz.gv.at/home/service/opferhilfe-und-prozessbegleitung.